Satzung
des Kegelclub's
"Fesche Hechte"

   

1.) Fehlen unentschuldigt --> mind.
ansonsten höchster Beitrag
25,00
2.) Fehlen entschuldigt --> niedrigster Beitrag  
3.) Gosse 0,10
4.) Stina 0,50
5.) Kugel bringen
(vorne auf den Tisch legen + Name nennen; nicht Vorkegler
0,50
6.) Vorsagen 0,50
7.) Lustwurf / Fehlwurf 0,50
8.) Kugel fangen (außer bei Kackstuhl) 0,50
9.) Kugel kommt nicht an (incl. Kackstuhl) oder auf Kugel warten 0,50
10.) Alle Neune + Kranz Hand  (nicht der  Kegler) 0,50
11.) Bahn verlassen 1,-
12.) Klingeln 1,-
13.) Behindern beim Kugel fangen 1,-
14.) Kugel nicht gefangen 0,50
15.) Kegel vergessen (privat)  für alle anwesenden Kegelbrüder 1 Getränk
16.) Kegel vergessen (Kegelbahn) oder Königskegel nicht da 1 Runde
17.) Kegel verloren oder verkauft oder gestohlen oder verschenkt  1
Runde
18.) Zu spät kommen (zum Kegeln natürlich): die ersten 30 Minuten: je angefangene 5 Minuten 0,50
19.) ab 30-minütiger Verspätung 3,-
20.) bei jeder Verspätung wird der Durchschnitt aufgeschrieben; die Strafe wird sofort in die Kegelkasse eingezahlt  
21.) Bahn  “verpesten”
(z.B. pupen; oft hat das Eumehl gemacht; aber leider nicht mehr ein "Fescher Hecht" )
2,50
22.) Verlorenes Spiel
(bei allen Spielen 0 + letzter oder die letzten beiden)
0,50
23.) “Falsch” kegeln (bei Kackstuhl) 0,50
 24.)

Lotterie: Gosse, 0 und der letzte bezahlt

Königspartie:  
Je Runde zahlen die letzten beiden

Fuchsjagd:
Fuchs: 1. Wurf mit rechts, der 2. mit links ( 51)

Bunkern
9 zählt 9 Kranz-Hand zählt 8 ( 51)

 

 
25.) Der Gossenkönig (meistens Theo) darf den Hecht den ganzen Abend  nicht abnehmen und darf nur mit “Karlheinz” angesprochen werden; ansonsten:
bar in die Kasse zahlen (wird nicht protokolliert)    
1,-
26.) Austritt aus privaten Gründen:
keine Rückerstattung

Austritt aus “beruflichen Gründen”
Rückerstattung:Kasse/Mitgliederanzahl x ½  
  
 27.) Aufnahmegebühr:

Muß mindestens 3 Monate vor einer Kegeltour erfolgen
neues Mitglied kann nur derjenige werden, der in einer geheimen Wahl einstimmig angenommen wird !!!  

Kosten des Neulings: 
Kassenbestand/Mitgliederanzahl x ½

 

  
 

Die Satzung gilt seit dem 07. Februar 2002

Borken, den 4. Februar 2002

gez. Klaus Lüdiger 1. Web-Beauftragte